Das Netzwerk Mediatheken hat seit seiner Gründung im November 2000 erheblich dazu beigetragen, dass ganz unterschiedliche Institutionen bei der Sicherung, Bewahrung und Erschließung audiovisueller Quellen zusammengearbeitet haben. Audiovisuelles Material soll für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Lehre und Kunst bereitgestellt und gleichzeitig auch der interessierten Öffentlichkeit der Zugang zu den dezentralen Mediensammlungen erleichtert werden. öffentlich finanzierte Mediensammlungen sollen öffentlich zugänglich sein. Das vom Deutschen Rundfunkarchiv im November 2000 vorgestellte und durch das Haus der Geschichte im Oktober 2005 durch ein Perspektivpapier weiterentwickelte Konzept des Netzwerks Mediatheken hat sich bewährt. Im Folgenden sollen einige Besonderheiten und Arbeitsschwerpunkte des Netzwerks Mediatheken benannt werden, die sich in den letzten Jahren als besonders wichtig erwiesen haben und die auch zukünftig die Arbeit prägen werden.
a. Struktur des Netzwerks Mediatheken
Zu den Besonderheiten des Netzwerks Mediatheken gehört, dass es ganz unterschiedliche Institutionen miteinander vernetzt, große wie kleine, unabhängig von der Förder- und Finanzierungs- bzw. Organisationsstruktur und unabhängig davon, ob es sich um Filminstitutionen handelt oder um Museen, Archive oder Bibliotheken oder andere Einrichtungen mit audiovisuellen Sammlungen und damit verbundener Medienkompetenz. Dadurch werden Institutionen verknüpft, die sonst nur geringe Berührungspunkte haben. Die Verbände und Dachorganisationen vernetzen ihre Mitgliedsinstitutionen in einem großen Maße. Darüber hinaus fördert das Netzwerk Mediatheken einen spartenübergreifenden Austausch im Archiv-, Bibliotheks-, Museums- und Hochschulbereich.
Die lose Organisationsform und die gleichberechtigte Partnerschaft bei den zweimal jährlich stattfindenden Rundgesprächen hat sich ebenso bewährt wie die Zusammenarbeit des Deutschen Rundfunkarchivs, des Hauses der Geschichte, der Filmbibliothek der Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“, des Zentrums für Kunst und Medientechnologie und der Deutschen Kinemathek bei der Vorbereitung. Für spezifische Fragestellungen wurden und werden konkrete Arbeitsgruppen der jeweils betroffenen Institutionen gebildet, welche ihre Ergebnisse ebenfalls in den Rundgesprächen vorstellen. Die Geschäftsführung des Netzwerks Mediatheken hat 2009 die Deutsche Kinemathek vom Haus der Geschichte Übernommen, welches jedoch weiterhin für die Pflege der Website zuständig ist.
b. Erfahrungsaustausch und fachlicher Diskurs im Netzwerk Mediatheken
Die besondere Struktur des Netzwerks Mediatheken befördert einen fachlichen Diskurs über die unterschiedlichen Aspekte des Umgangs mit audiovisuellen Sammlungen. Gerade weil organisatorische oder verbandspezifische Aspekte und formale Zuständigkeitsfragen im Hintergrund stehen, kann sich ein an der Sache und den konkreten Problemen orientierter Austausch entwickeln. Nicht die grundsätzlichen Positionen der Organisationen, sondern die konkreten Probleme in der praktischen Arbeit stehen im Vordergrund. Das betrifft insbesondere auch die unter dem Begriff „Digitalisierung“ zusammengefassten technischen Veränderungen, die für alle Institutionen, die Über audiovisuelle Bestände verfügen, eine besondere Herausforderung sind.
c. Inhaltliche Schwerpunkte
Zu den inhaltlichen Schwerpunkten des Netzwerks Mediatheken gehören der Austausch über die Erfassung von Beständen in digitalen Datenbanken, die Sicherung digitaler audiovisueller Bestände und die Mitwirkung am Diskurs über rechtliche Rahmenbedingungen.
1. Erfassung der jeweiligen Bestände in digitalen Datenbanken
Über die bei der Erfassung der Bestände in digitalen Datenbanken gemachten Erfahrungen organisiert das Netzwerk Mediatheken einen offenen Austausch. Dabei geht es auch um verwendete Standards, Normvokabulare und Formate. Auch Strategien zur besseren Auffindbarkeit der Informationen über die Bestände durch Portale, Suchmaschinen sowie sich entwickelnde Harvesting-Modelle werden thematisiert. Aufgrund des spartenübergreifenden Charakters des Netzwerks Mediatheken werden die unterschiedlichen bibliothekarischen, archivarischen und musealen Konzepte und Erfahrungen bei der Erfassung der Bestände diskutiert.
2. Sicherung digitaler audiovisueller Bestände
Die Mitgliedsorganisationen des Netzwerks Mediatheken sehen sich zunehmend mit der Aufgabe konfrontiert, digitale audiovisuelle Bestände zu sichern. Während in den großen Archiven Strategien zur digitalen Langzeitarchivierung entwickelt werden, sind gerade kleine und mittlere Institutionen mit dieser Aufgabe häufig Überfordert. Hier kann das Netzwerk Mediatheken ebenfalls den fachlichen Austausch fördern und ein Forum sowohl für die sich entwickelnden Konzepte als auch für deren Anwendbarkeit im Alltag werden.
3. Mitwirkung am Diskurs über rechtliche Rahmenbedingungen
Bereits im Positionspapier von 2005 wird dem Netzwerk Mediatheken die Aufgabe zugeschrieben, Einfluss auf die Diskussion der für audiovisuelle Sammlungen relevanten gesetzlichen Bestimmungen zu nehmen. Tatsächlich haben die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere das Urheberrecht, in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Durch Stellungnahmen zu „verwaisten Werken“, zum Grünbuch der EU oder zu jugendeigenen Medienproduktionen im Rahmen medienpädagogischer Maßnahmen wurden von Netzwerk Mediatheken spezifische rechtliche Probleme bei der Arbeit mit audiovisuellen Beständen angesprochen und die Interessen der Mitgliedsinstitutionen öffentlich vorgetragen.
Auch in Zukunft werden die Diskussion der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Artikulierung der besonderen Interessenlage von Institutionen beim Umgang mit audiovisuellen Sammlungen ein Schwerpunkt der Arbeit des Netzwerks Mediatheken bleiben. Dies gilt insbesondere für folgende Themenbereiche:
- Technologische Umbrüche sind bislang immer mit Informationsverlusten einhergegangen. Daher darf die archivarische Arbeit nicht zusätzlich durch rechtliche Beschränkungen erschwert werden (Kopierschutz, Digital Rights Management).
- Schaffung eines Katalogrechts im Internet
- Interne Arbeitsprozesse innerhalb öffentlich geförderter Institutionen sollen nicht durch rechtliche Hemmnisse erschwert werden.
- Klärung des Umgangs mit „verwaisten Werken“
- „Dritter Korb“, anstehende Urheberrechtsnovelle, die insbesondere auch die Interessen von Wissenschaft und Bildung berücksichtigen soll
- öffentliche Zugänglichkeit öffentlich finanzierter Mediensammlungen